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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reiseverträge zwischen Utenssalsi Reisen und dem Kunden.

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Vertragspartner des Reisenden ist:

Utenssalsi Reisen
Beethovenstraße 199
42655 Solingen
Deutschland

Telefon: +49 174 3812670
E-Mail: [email protected]

Diese AGB gelten für Pauschalreisen sowie für alle anderen touristischen Leistungen, die Utenssalsi Reisen als Reiseveranstalter anbietet.

2. Vertragsabschluss

Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen.

Der Veranstalter kann das Angebot des Reisenden innerhalb von 10 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Zusendung der Reisebestätigung/Rechnung erfolgen.

3. Reisepreis und Zahlung

3.1 Reisepreis

Der Reisepreis ist der im bestätigten Reisevertrag ausgewiesene Preis. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.2 Zahlung

Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

3.3 Preisänderungen

Der Veranstalter kann den bestätigten Reisepreis nur in den Fällen und in dem Umfang erhöhen, wie es im Reisevertrag vereinbart ist.

4. Rücktritt und Kündigung

4.1 Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt fallen folgende Stornokosten an:

  • Bis 30 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
  • 29-15 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
  • 14-7 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • 6-1 Tag vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
  • Am Reisetag oder Nichtantritt: 90% des Reisepreises

4.2 Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich erschweren.

5. Änderungen der Reiseleistung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht erheblich sind, sind dem Veranstalter gestattet, soweit die Änderungen nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen.

6. Umbuchung und Übertragung

6.1 Umbuchung

Änderungswünsche des Reisenden zu dem bestätigten Reisevertrag sind grundsätzlich möglich, soweit die entsprechenden Kapazitäten verfügbar sind. Für jede Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhoben.

6.2 Übertragung

Der Reisende kann die Reise auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung muss dem Veranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden.

7. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.

Bei Körperschäden und sonstigen Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung ist grundsätzlich auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet:

  • Bei auftretenden Leistungsstörungen unverzüglich Abhilfe zu verlangen
  • Seine Ansprüche unverzüglich anzumelden
  • Bei nicht vertragsgemäßen Leistungen Schadenminderung zu betreiben
  • Die erforderlichen Reisedokumente mitzuführen

9. Ansprüche und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen vor Vertragsabschluss zu informieren.

Der Reisende ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Reisenden und Reiseveranstalter findet deutsches Recht Anwendung.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Solingen, sofern der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.

Stand: Juli 2025

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Ihr vertrauensvoller Reisepartner aus Solingen für unvergessliche Deutschland-Erlebnisse.

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