Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reiseverträge zwischen Utenssalsi Reisen und dem Kunden.
Vertragspartner des Reisenden ist:
Utenssalsi Reisen
Beethovenstraße 199
42655 Solingen
Deutschland
Telefon: +49 174 3812670
E-Mail: [email protected]
Diese AGB gelten für Pauschalreisen sowie für alle anderen touristischen Leistungen, die Utenssalsi Reisen als Reiseveranstalter anbietet.
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen.
Der Veranstalter kann das Angebot des Reisenden innerhalb von 10 Tagen nach Zugang annehmen. Die Annahme kann ausdrücklich oder durch Zusendung der Reisebestätigung/Rechnung erfolgen.
Der Reisepreis ist der im bestätigten Reisevertrag ausgewiesene Preis. Alle Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Der Veranstalter kann den bestätigten Reisepreis nur in den Fällen und in dem Umfang erhöhen, wie es im Reisevertrag vereinbart ist.
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt fallen folgende Stornokosten an:
Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn eine Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich erschweren.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht erheblich sind, sind dem Veranstalter gestattet, soweit die Änderungen nicht den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen.
Änderungswünsche des Reisenden zu dem bestätigten Reisevertrag sind grundsätzlich möglich, soweit die entsprechenden Kapazitäten verfügbar sind. Für jede Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhoben.
Der Reisende kann die Reise auf eine andere Person übertragen. Die Übertragung muss dem Veranstalter spätestens 7 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden.
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise und die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
Bei Körperschäden und sonstigen Schäden haftet der Veranstalter nur, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt. Die Haftung ist grundsätzlich auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.
Der Reisende ist verpflichtet:
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen vor Vertragsabschluss zu informieren.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich.
Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Reisenden und Reiseveranstalter findet deutsches Recht Anwendung.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Solingen, sofern der Reisende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt.
Stand: Juli 2025